Statement
Dr. Andreas Thierfelder
Monsanto Agrar Deutschland GmbH, Düsseldorf1
Gesetzentwurf des BMVEL droht Zukunftstechnologie zu blockieren
Die Monsanto Agrar Deutschland GmbH ist die deutsche Niederlassung des international tätigen Saatgut- und Pflanzenschutzmittelproduzenten Monsanto Company. Monsanto stellt sowohl konventionelles als auch gentechnisch verändertes Saatgut her und nimmt v.a. im Bereich Forschung und Entwicklung in der Pflanzenbiotechnologie eine führende Stellung ein.
Der im Januar 2004 vom BMVEL vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechts ist aus der Sicht von Monsanto ungenügend. Er stellt die Gentechnik einseitig als eine Risikotechnologie dar und baut durch eine ganze Reihe von Regulierungsmaßnahmen, die in der eigentlich umzusetzenden EU-Richtlinie 2001/18/EG gar nicht festgeschrieben sind, Hürden gegen die Gentechnik auf. In dieser Form würde das deutsche Gentechnikrecht gegen das Gleichheitsprinzip sämtlicher Anbau- und Produktionsformen verstoßen und würde mögliche Anwender der Gentechnik abschrecken. Die Nutzung der Zukunftstechnologie Grüne Gentechnik wäre damit in Deutschland nachhaltig blockiert.
Eine besondere Hürde würde durch die vorgeschlagenen Haftungsregelungen geschaffen. Diese gehen einseitig zu Lasten der Nutzer und vermengen in unzulässiger Weise sicherheits- und wirtschaftsrelevante Fragen. Als Hersteller haftet Monsanto selbstverständlich für die Sicherheit und die Qualität seiner Produkte; dieses Prinzip wird hier nicht in Frage gestellt. Die Definition einer wesentlichen Beeinträchtigung durch das unbeabsichtigte Auftreten von GVO-Spuren würde allerdings die Nutzer der Gentechnik allein und einseitig belasten. Dies stünde im Widerspruch zum Grundgesetz, zu EU-Recht und zu WTO-Recht2.
Für das Auftreten von GVO-Spuren in konventionellen Erntepartien sind zwei Aspekte relevant:
1. Bei sogenannten Freisetzungen würden selbst Spuren von GVO in Nachbarfeldern implizieren, dass es sich hier um ein Inverkehrbringen handelt, und demzufolge daraus resultierende Erntepartien solange von einer Verwertung und Vermarktung ausgeschlossen bleiben, bis eine entsprechende Inverkehrbringensgenehmigung vorliegt. Dies steht im Widerspruch zur behördlichen Genehmigung der Freisetzung, die i.d.R. auch alle natürlichen pflanzenbiologischen Phänomene wie Pollenflug als mögliche Austragungsursache berücksichtigt.
Damit würden wissenschaftliche Freilandversuche zu einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko, was diesbezügliche Forschungstätigkeiten sowohl von Unternehmen als auch von wissenschaftlichen Institutionen in Deutschland dauerhaft verhindern würde. Aus der Sicht von Monsanto wäre daher entweder eine EU-weite Schwellenwertregelung für unbeabsichtigte Einträge aus Part B-Freisetzungen erforderlich. Alternativ müsste die Auslegung gestrichen werden, dass es sich bei solchen GVO-Austrägen um ein Inverkehrbringen handelt.
2. Wenn der GVO aus einem genehmigten (und damit als sicher bewerteten!) Inverkehrbringen stammt, also i.d.R. aus dem kommerziellen Anbau, so tritt nach geltendem EU-Recht eine wesentliche Beeinträchtigung konventioneller Erntepartien durch unbeabsichtigte GVO-Einträge erst dann ein, wenn entsprechende Partien den Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9% überschreiten. Aus der Sicht von Monsanto ist dieser Schwellenwert praktikabel und kann mit Hilfe verschiedener, individueller und sortenspezifischer Maßnahmen der landwirtschaftlichen Praxis – für die sich Monsanto ausdrücklich engagiert – unterschritten werden; erst bei Überschreitung bestünde ein Haftungsanspruch an den Anwender.
Der vorliegende Gesetzentwurf räumt jedoch auch dann einen Haftungsanspruch ein, wenn z.B. Erntegut aufgrund von GVO-Einträgen nicht mehr als ökologisch oder gentechnikfrei bezeichnet und verkauft werden kann. Ein z.B. per Rechtsverordnung im nachhinein auferlegter Schwellenwert des Ökolandbaus unter 0,9% bzw. an der technischen Nachweisgrenze würde die EU-Regelung aushebeln und den deutschen Landwirten ebenfalls ein unkalkulierbares Risiko aufbürden. Damit wären der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland und die Nutzung ihrer Vorteile in Deutschland obsolet.
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